Grenzwertgeber am Öltank: Funktion und Tausch
Der Grenzwertgeber (GWG) ist eine der wichtigsten Sicherheitseinrichtungen an Ihrem Heizöltank: Er sorgt als Überfüllsicherung dafür, dass der Tank beim Befüllen rechtzeitig – bei etwa 95 % – abgeschaltet wird. Funktioniert er nicht, darf der Tankwagenfahrer Ihren Tank deutschlandweit nicht befüllen. Wie das kleine Bauteil arbeitet und wann es getauscht werden muss, erfahren Sie hier.
Was der Grenzwertgeber leistet – und warum er Pflicht ist
Der Grenzwertgeber ist das Herzstück der Überfüllsicherung. Er ist eine fest in den Tank eingebaute Sonde, deren Aufgabe es ist, den Befüllvorgang automatisch zu stoppen, bevor der Tank überläuft. Damit verhindert er, dass beim Tanken Heizöl austritt – ein Stoff der Wassergefährdungsklasse 2 (WGK 2), der schon in kleinen Mengen Boden und Grundwasser stark belastet.
In Deutschland ist eine Sicherheitseinrichtung gegen Überfüllen nach AwSV und den technischen Regeln (TRwS 791 / TRÖL) für Heizölanlagen ab einem Lagervolumen von rund 1.250 Litern vorgeschrieben. Praktisch betrifft das jede haushaltsübliche Batterietank- und Kellertankanlage. Moderne Grenzwertgeber müssen der Norm DIN EN 13616 entsprechen; ihr korrekter Einbau wird in einer Einbaubescheinigung mit dem sogenannten Einstellmaß dokumentiert.
So funktioniert der Grenzwertgeber: das Kaltleiter-Prinzip
Der Grenzwertgeber arbeitet nie allein – er bildet zusammen mit der Abfüllsicherung am Tankwagen ein elektrisches System. In der Spitze der Sonde sitzt ein Kaltleiter (PTC-Widerstand), dessen elektrischer Widerstand sich mit der Temperatur ändert. Der Ablauf:
- Anschließen: Vor dem Tanken verbindet der Fahrer die Abfüllsicherung des Tankwagens über ein Kabel mit dem Anschlussstecker des Grenzwertgebers am Tank.
- Aufheizphase: Über diesen Stromkreis wird der Kaltleiter aufgeheizt. Erst wenn er den richtigen Widerstandswert erreicht, gibt die Steuerung am Tankwagen die Pumpe frei.
- Abschalten: Steigt der Ölspiegel beim Befüllen bis zur Sonde, umspült das kühlere Heizöl den Kaltleiter und kühlt ihn schlagartig ab. Sein Widerstand ändert sich – die Abfüllsicherung erkennt das sofort und schließt das Ventil bzw. stoppt die Pumpe.
Weil das Öl im Schlauch nach dem Abschalten noch nachläuft (Nachlaufmenge), ist der Abschaltpunkt mit Reserve eingestellt – besonders bei langen Füllleitungen über 20 m. Der Grenzwertgeber ist eine Not-Sicherung: Bewusst „bis zum Klick“ zu tanken ist unzulässig.
Warum bei rund 95 % Schluss ist: die Ausdehnungsreserve
Der Grenzwertgeber schaltet ab, bevor der zulässige Füllungsgrad erreicht ist. Bei oberirdischen Tanks und unterirdischen Tanks mit geringer Erddeckung liegt die Grenze bei maximal 95 % des Nennvolumens, bei tiefer liegenden Erdtanks sind bis zu 97 % zulässig.
Die fehlenden rund fünf Prozent sind kein verschenkter Platz, sondern eine bewusste Ausdehnungsreserve: Heizöl dehnt sich bei Erwärmung aus. Würde der Tank randvoll befüllt, könnte schon eine moderate Temperaturerhöhung im Heizraum ausreichen, um Öl über die Entlüftung herauszudrücken. Der Luftpolster über dem Öl fängt diese Volumenzunahme sicher auf.
Anzeichen für einen defekten Grenzwertgeber
Ein Grenzwertgeber meldet sich selten mit einer eindeutigen Warnung – das auffälligste Anzeichen zeigt sich erst beim Tanken. Achten Sie auf folgende Signale:
- Die Befüllung startet nicht: Erreicht der Kaltleiter beim Aufheizen den geforderten Wert nicht, gibt der Tankwagen die Pumpe gar nicht erst frei. Das ist der häufigste und deutlichste Hinweis auf einen Defekt.
- Verkrustete oder korrodierte Kontakte: Ein verschmutzter oder oxidierter Anschlussstecker (das graue Gehäuse am Tank) unterbricht den Stromfluss.
- Verklebte Schutzhülse: Bei älteren Modellen setzen sich die Öffnungen mit Ölrückständen oder einer Art „Verpilzung“ durch Mikroorganismen im Heizöl zu.
- Sichtbare Schäden: Risse in der Schutzhülse oder eine verbogene Sonde, meist erst bei einer Prüfung mit ausgebauter Sonde erkennbar.
Tückisch ist die Verschmutzung deshalb, weil ein „nass“ gebliebener oder verklebter Sensor den nächsten Füllvorgang blockieren oder – im ungünstigsten Fall – zu spät reagieren kann.
Warum ohne funktionierenden Grenzwertgeber nicht geliefert wird
Verweigert der Tankwagenfahrer die Lieferung, ist das kein Schikane, sondern Vorschrift. Nach AwSV (§ 23 i. V. m. den Anforderungen an das Befüllen) darf ein Tank ohne funktionierende, korrekt angeschlossene Überfüllsicherung nicht befüllt werden. Meist lässt die Abfüllsicherung am Tankwagen die Förderung technisch ohnehin gar nicht zu, wenn der Stromkreis zum Grenzwertgeber nicht geschlossen ist oder der Kaltleiter nicht korrekt aufheizt.
Praxis-Tipp: Wird Ihre Lieferung wegen des Grenzwertgebers abgelehnt, lassen Sie das Bauteil vor dem nächsten Liefertermin durch einen Fachbetrieb prüfen oder tauschen. So vermeiden Sie eine zweite vergebliche Anfahrt – und im Winter eine kalte Wohnung.
Wann und von wem der Grenzwertgeber getauscht wird
Ein Austausch ist fällig, wenn der Geber bei der Funktions- oder Sachverständigenprüfung durchfällt, die Schutzhülse nicht mehr sicher zu reinigen ist oder ein elektrischer Defekt vorliegt. Ein wichtiger Sonderfall ist das Baujahr:
- Vor 1985 – Lochhülse: Ältere Geber haben eine Schutzhülse mit kleinen runden Bohrungen, die zum Verkleben und „Verpilzen“ neigen. Sie unterliegen einer jährlichen optischen Prüfpflicht durch einen Fachbetrieb. Die technischen Regeln empfehlen dringend den Austausch.
- Ab 1985 – Schlitzhülse: Moderne Geber mit geschlitzter Hülse sind deutlich unempfindlicher gegen Verschmutzung und funktionssicherer.
Der Tausch unterliegt der Fachbetriebspflicht nach § 62 AwSV. Nur zertifizierte Fachbetriebe (überwacht etwa durch TÜV, DEKRA oder Überwachungsgemeinschaften) dürfen die Arbeit ausführen, denn ein falsches Einstellmaß kann dazu führen, dass der Tank überläuft, bevor abgeschaltet wird. Nach dem Einbau erhalten Sie eine Einbaubescheinigung mit den korrekten Maßen – heben Sie diese zur Anlagendokumentation auf, sie ist bei jeder Prüfung vorzulegen.