Heizung umgestellt oder Tank außer Betrieb? Lassen Sie Ihren Öltank fachgerecht stilllegen – Reinigung, Leitungen blindsetzen, Befüllung unmöglich machen, inkl. Nachweisen.
Erst, wenn er so gesichert ist, dass keine Befüllung mehr möglich ist: restentleert, gereinigt, alle Leitungen getrennt und blindgesetzt, Füllstutzen unbrauchbar gemacht. Eine bloße Nichtbenutzung bei vollem Tank befreit nicht von den laufenden Pflichten.
Für prüfpflichtige Anlagen ja (§ 47 AwSV): unterirdische Tanks immer, oberirdische über 10.000 l – in Schutzgebieten bereits über 1.000 l. Der Sachverständige bestätigt die ordnungsgemäße Stilllegung; der Bericht geht an die Untere Wasserbehörde.
Bei der Stilllegung wird der Tank dauerhaft außer Betrieb genommen (Erdtanks dürfen oft gereinigt im Boden verbleiben und werden verfüllt). Bei der Entsorgung wird er zusätzlich ausgebaut und abtransportiert.
Das hängt von Tankart, Größe und Restölmenge ab. Sie erhalten ein konkretes, unverbindliches Angebot – inklusive Reinigung, Blindsetzen der Leitungen und Nachweisen.