Leckanzeige und Leckschutz am Öltank
Eine Leckanzeige ist die wichtigste aktive Sicherheitseinrichtung an doppelwandigen Heizöltanks und an Tanks mit Innenhülle. Sie überwacht den Raum zwischen den beiden Wänden permanent und schlägt Alarm, bevor auch nur ein Tropfen Öl in die Umwelt gelangt. Für unterirdische Tanks ist diese Überwachung in Deutschland nach AwSV zwingend vorgeschrieben.
Was eine Leckanzeige ist und welche Aufgabe sie hat
Ein Leckanzeigegerät (Leckanzeigesystem) überwacht bei doppelwandigen Tanks – oder bei einwandigen Tanks, die mit einer Innenhülle (Leckschutzauskleidung) nachgerüstet wurden – die Dichtheit beider Wände. Zwischen Innen- und Außenwand liegt ein dünner Überwachungsraum (Zwischenraum). Genau diesen Raum kontrolliert das Gerät rund um die Uhr.
Anders als eine Auffangwanne, die ein Leck nur passiv zurückhält, ist die Leckanzeige ein aktives Schutzsystem: Wird eine der beiden Wände undicht – egal ob durch Korrosion von innen oder einen Schaden von außen –, verändern sich die Druck- oder Füllstandsverhältnisse im Zwischenraum. Das Gerät erkennt diese Abweichung und löst sofort einen optischen und akustischen Alarm aus. So wird ein Schaden gemeldet, lange bevor Öl die Außenwand erreicht und in Boden oder Grundwasser gelangen kann.
Wie eine Leckanzeige funktioniert (DIN EN 13160)
Leckanzeigesysteme sind in der DIN EN 13160 genormt und werden nach der Art der Überwachung in Klassen eingeteilt. In der Heizöl-Praxis sind vor allem drei Bauarten verbreitet:
- Unterdruck-Systeme (Vakuum): Eine kleine Pumpe erzeugt im Zwischenraum einen permanenten Unterdruck. Entsteht ein Leck, strömt Luft oder Flüssigkeit ein und der Unterdruck baut sich ab. Die Pumpe versucht zunächst nachzuregeln; gelingt das wegen der Größe des Lecks nicht mehr, wird beim Erreichen eines Schwellenwerts der Alarm ausgelöst. Dieses Prinzip ist bei Erdtanks und Tanks mit Innenhülle Standard.
- Überdruck-Systeme: Hier steht der Zwischenraum unter Überdruck (Luft oder Inertgas). Ein Druckabfall durch ein Leck löst – nach erfolglosen Nachpumpversuchen – den Alarm aus. Diese Variante kommt vor allem bei druckfesten, doppelwandigen Stahltanks zum Einsatz.
- Flüssigkeits-Systeme: Der Zwischenraum ist vollständig mit einer Leckanzeigeflüssigkeit (meist Wasser-Glykol-Gemisch) gefüllt. Ein Vorratsbehälter über dem Tank trägt eine Sonde. Sinkt der Flüssigkeitsstand durch ein Leck ab, unterbricht die Sonde den Kontakt und der Alarm ertönt.
Der entscheidende Vorteil aller drei Bauarten: Sie überwachen beide Wände gleichzeitig. Ein Schaden an der Innen- oder an der Außenwand wird erkannt, solange die jeweils andere Wand noch dicht hält – das ist das Prinzip der doppelten Sicherheit.
Aktiver Leckschutz, Auffangwanne und Innenhülle im Vergleich
Beim Tankschutz unterscheidet man grundsätzlich zwischen passiven und aktiven Systemen – sie ergänzen sich, ersetzen einander aber nicht:
- Auffangwanne (passiv): Sie umgibt einen oberirdischen, einwandigen Tank und muss das gesamte Tankvolumen zurückhalten können. Sie verhindert, dass auslaufendes Öl in den Boden gelangt – meldet ein Leck aber nicht. Ein Schaden fällt nur durch Ihre regelmäßige Sichtkontrolle auf.
- Leckanzeige (aktiv): Sie sitzt am doppelwandigen Tank oder an der Innenhülle und meldet eine Undichtigkeit sofort. Bei oberirdischen doppelwandigen Tanks ersetzt die Leckanzeige in der Regel die Auffangwanne – die zweite Wand übernimmt die Rückhaltung, das Gerät die Überwachung.
- Innenhülle (Leckschutzauskleidung): Sie macht aus einem einwandigen Tank rechtlich einen doppelwandigen. Die flexible Hülle wird in den Tank eingebracht und bildet einen neuen Zwischenraum zur alten Tankwand, der dann per Vakuum-Leckanzeige überwacht wird. So lassen sich ältere Erd- und Kellertanks ertüchtigen, ohne sie auszutauschen.
Kurz gesagt: Die Auffangwanne fängt auf, die Leckanzeige warnt, die Innenhülle schafft die zweite Wand, an der die Leckanzeige überhaupt erst arbeiten kann.
Wann eine Leckanzeige in Deutschland Pflicht ist
Welcher Leckschutz vorgeschrieben ist, hängt von Bauart und Aufstellort des Tanks ab. Die AwSV setzt hier klare Grenzen:
- Unterirdische Tanks (Erdtanks): Sie müssen grundsätzlich doppelwandig sein und über ein Leckanzeigegerät verfügen. Ein einwandiger Erdtank ohne Überwachung ist unzulässig – er muss entweder mit einer Innenhülle ertüchtigt und an eine Leckanzeige angeschlossen oder stillgelegt werden. Auch unterirdische Druckleitungen sind doppelwandig mit Leckanzeige auszuführen.
- Oberirdische doppelwandige Tanks: Hier ist eine Leckanzeige Pflicht, wenn der Tank keine zusätzliche Auffangwanne besitzt. Die Kombination aus zweiter Wand und Überwachung übernimmt dann die Schutzfunktion der Wanne.
- Oberirdische einwandige Tanks: Sie benötigen keine Leckanzeige, dafür aber eine normgerechte Auffangwanne und Ihre regelmäßige Eigenkontrolle.
Wichtig: Die Nachrüstung einer Innenhülle, der Einbau einer Leckanzeige und Arbeiten an unterirdischen Anlagen sind fachbetriebspflichtig nach AwSV. Ob Ihr konkreter Tank doppelwandig auszuführen oder mit Innenhülle nachzurüsten ist, hängt von Größe, Lage (z. B. Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet) und Gefährdungsstufe ab – das beurteilt im Zweifel ein Sachverständiger.
Funktionsprüfung, Wartung und Betreiberpflichten
Eine Leckanzeige schützt nur, solange sie zuverlässig arbeitet. Deshalb gilt:
- Fester Stromanschluss: Das Gerät muss dauerhaft mit dem Netz verbunden sein – ohne Stecker und ohne Schalter, damit es nicht versehentlich abgeschaltet wird. Der Taster zum Stummschalten des akustischen Alarms ist in der Regel in der „Ein"-Stellung plombiert.
- Eigenkontrolle (Betreiber): Prüfen Sie regelmäßig, mindestens einmal im Monat, ob die grüne Betriebslampe leuchtet. Nur dann ist die Überwachung aktiv. Fällt der Strom aus oder stört die Pumpe, löst das Gerät ebenfalls Alarm aus.
- Regelmäßige Funktionsprüfung (Fachbetrieb): Die Wartung übernimmt ein zertifizierter Fachbetrieb nach Wasserrecht, üblicherweise einmal jährlich. Geprüft werden Schaltpunkte (wann schaltet die Pumpe ein, wann der Alarm), Schläuche, Kondensatgefäße und Filter bzw. Trockenmittel. Mit einer kontrollierten Belüftung wird ein Druckabfall simuliert und die Alarmgabe getestet.
Diese jährliche Funktionsprüfung ist nicht zu verwechseln mit der wiederkehrenden Sachverständigenprüfung nach AwSV, der unterirdische Tanks ohnehin alle fünf Jahre (in Schutzgebieten alle 2,5 Jahre) unterliegen. Beide Prüfungen ergänzen sich.
Was Sie bei einem Leckalarm tun müssen
Ein Leckalarm – rotes Licht und Signalton – ist ein sicherheitskritisches Ereignis und darf niemals ignoriert oder einfach dauerhaft weggeschaltet werden. Gehen Sie so vor:
- Befüllung sofort stoppen, falls gerade Heizöl getankt wird.
- Akustischen Alarm quittieren ist erlaubt – die optische Warnung und die Ursache bleiben aber bestehen, bis ein Fachbetrieb sie behoben hat.
- Anlage prüfen: Schauen Sie, ob am Gerät der Druck abgefallen ist oder im Schauglas Flüssigkeit (Öl oder Kondensat) sichtbar ist.
- Fachbetrieb nach AwSV rufen: Nur ein zertifizierter Fachbetrieb darf Arbeiten am Leckanzeigesystem und am Tank durchführen.
- Bei Verdacht auf Ölaustritt – etwa deutlicher Ölgeruch im Keller – unverzüglich Feuerwehr und die Untere Wasserbehörde informieren.
Hintergrund: Nach § 89 WHG haftet der Betreiber für Gewässerschäden verschuldensunabhängig. Ein funktionierendes Leckanzeigesystem und das richtige Verhalten im Alarmfall sind daher nicht nur Pflicht, sondern auch Ihr bester Schutz vor teuren Folgen.