Lassen Sie Ihre Tankanlage fachgerecht prüfen – Dichtheit, Zustand und Sicherheitseinrichtungen nach AwSV durch einen anerkannten Sachverständigen. Mit Prüfbericht, deutschlandweit.
Wiederkehrend durch einen Sachverständigen: unterirdische Tanks alle 5 Jahre (in Schutz-/Überschwemmungsgebieten alle 2,5 Jahre); oberirdische Tanks über 10.000 l alle 5 Jahre – in Schutzgebieten bereits ab 1.000 l. Oberirdische Tanks bis 10.000 l außerhalb von Schutzgebieten sind nicht prüfpflichtig (aber eigenüberwachungspflichtig).
Geprüft werden u. a. Dichtheit, Zustand von Tank und Domschacht sowie die Sicherheitseinrichtungen (Grenzwertgeber, Leckanzeige, Auffangraum). Sie erhalten einen Prüfbericht.
Der Sachverständige stuft Mängel als geringfügig, erheblich oder gefährlich ein und setzt Fristen zur Beseitigung. Die Mängelbeseitigung selbst ist nach § 45 AwSV wieder Sache eines zertifizierten Fachbetriebs.
Ja. Unabhängig von der Sachverständigenprüfung müssen Sie die Anlage regelmäßig selbst in Augenschein nehmen (Dichtheit, Auffangraum, Funktion der Leckanzeige) und Auffälligkeiten umgehend beheben lassen.