· Tankschutz deutschlandweit
Prüfung nach AwSV

Öltank-Prüfung nach AwSV – Sachverständigenprüfung mit Prüfbericht

Lassen Sie Ihre Tankanlage fachgerecht prüfen – Dichtheit, Zustand und Sicherheitseinrichtungen nach AwSV durch einen anerkannten Sachverständigen. Mit Prüfbericht, deutschlandweit.

✓ Kostenlos & unverbindlich✓ Deutschlandweit✓ Geprüfter Fachbetrieb

Zertifizierter Tankschutz-Fachbetrieb · In 2 Minuten erledigt

Schritt 1 von 5

Worum geht es bei der Prüfung?

Welche Art von Tank soll geprüft werden?

Wo befindet sich die Tankanlage?

Wie groß ist Ihr Tank?

Gesamtvolumen Ihres Tanks – eine grobe Schätzung genügt.

Wie ist Ihre Batterietankanlage aufgebaut?

Wo befindet sich der Tank?

Fast geschafft! Ihre Kontaktdaten:

Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung. Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Deutschlandweit
Tankschutz in allen Bundesländern
Kostenlos
Anfrage 100 % gratis & unverbindlich
Geprüft
Zertifizierter Fachbetrieb

So funktioniert’s

1. Anfrage stellen – Beantworten Sie in unter 2 Minuten ein paar kurze Fragen zu Ihrem Tank.

Schnell & einfach · Unter 2 Minuten

2. Angebot erhalten – Ein geprüfter Tankschutz-Fachbetrieb meldet sich mit Ihrem unverbindlichen Angebot.

Regional · Geprüfter Betrieb

3. Frei entscheiden – Sie entscheiden in Ruhe, ob und wann Sie beauftragen. Keine versteckten Kosten.

Unverbindlich · Keine Kosten für Sie

Häufige Fragen zu Tankprüfung (AwSV)

Wann muss ein Öltank nach AwSV geprüft werden?

Wiederkehrend durch einen Sachverständigen: unterirdische Tanks alle 5 Jahre (in Schutz-/Überschwemmungsgebieten alle 2,5 Jahre); oberirdische Tanks über 10.000 l alle 5 Jahre – in Schutzgebieten bereits ab 1.000 l. Oberirdische Tanks bis 10.000 l außerhalb von Schutzgebieten sind nicht prüfpflichtig (aber eigenüberwachungspflichtig).

Was wird bei der Prüfung kontrolliert?

Geprüft werden u. a. Dichtheit, Zustand von Tank und Domschacht sowie die Sicherheitseinrichtungen (Grenzwertgeber, Leckanzeige, Auffangraum). Sie erhalten einen Prüfbericht.

Was bedeuten die festgestellten Mängel?

Der Sachverständige stuft Mängel als geringfügig, erheblich oder gefährlich ein und setzt Fristen zur Beseitigung. Die Mängelbeseitigung selbst ist nach § 45 AwSV wieder Sache eines zertifizierten Fachbetriebs.

Bin ich als Betreiber zur Eigenüberwachung verpflichtet?

Ja. Unabhängig von der Sachverständigenprüfung müssen Sie die Anlage regelmäßig selbst in Augenschein nehmen (Dichtheit, Auffangraum, Funktion der Leckanzeige) und Auffälligkeiten umgehend beheben lassen.