Erdtank entsorgen: unterirdische Öltanks fachgerecht ausbauen
Ein Erdtank – der unterirdisch im Garten oder unter der Einfahrt liegende Heizöltank – lässt sich nicht einfach abklemmen und vergessen. Wer einen Erdtank entsorgen möchte, muss in Deutschland Reinigung, Entgasung, Aushub und eine Stilllegungsprüfung nach § 47 AwSV sauber abarbeiten und die Untere Wasserbehörde einbinden. Weil dazu Erdarbeiten und schwere Technik gehören, ist der Aufwand deutlich höher als bei einem Kellertank.
Erdtank, Domschacht, Prüfpflicht: was unter der Erde anders ist
Ein Erdtank ist ein unterirdisch eingebauter Heizöltank – meist ein zylindrischer Stahltank nach DIN 6608 oder ein GFK-Tank, der außerhalb des Gebäudes unter Garten, Hof oder Einfahrt liegt. Der einzige Zugang von oben ist der Domschacht: ein gemauerter oder vorgefertigter Schacht, über den Füll-, Entlüftungs- und Saugleitung sowie die Sicherheitsarmaturen erreichbar sind.
Anders als ein oberirdischer Kellertank ist ein unterirdischer Tank in Deutschland immer prüfpflichtig: Er muss durch einen zugelassenen Sachverständigen wiederkehrend geprüft werden – im Regelfall alle 5 Jahre, in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten alle 2,5 Jahre. Diese Prüfpflicht endet erst, wenn die Anlage offiziell stillgelegt und aus der Überwachung entlassen ist. Genau deshalb lässt sich ein Erdtank nicht stillschweigend außer Betrieb nehmen – das Außerbetriebnehmen ist ein dokumentierter, behördlich begleiteter Vorgang.
Reinigung und Entgasung – Pflicht vor jedem Ausbau
Bevor ein Bagger anrückt, muss der Tank gefahrlos gemacht werden. Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff der WGK 2, und Öldämpfe sind im engen Schacht zündfähig. Der Fachbetrieb arbeitet daher in fester Reihenfolge:
- Restöl entnehmen: verbliebenes Heizöl wird abgepumpt und – wenn brauchbar – zwischengelagert oder umgefüllt.
- Reinigen: Ölschlamm, Wasser und Wandbeläge werden entfernt; sie gelten als gefährlicher Abfall und werden mit Entsorgungsnachweis abgefahren.
- Entgasen: Der Tank wird so weit entgast, dass keine zündfähige Atmosphäre mehr besteht. Ein Gasfreiheitsnachweis dokumentiert das vor dem mechanischen Trennen.
- Innenhülle ausbauen: eine eventuell vorhandene Leckschutzauskleidung (Innenhülle) wird gezogen und getrennt entsorgt.
Wichtig: Reinigung, Entgasung und Ausbau wassergefährdender Anlagen unterliegen der Fachbetriebspflicht nach AwSV. Diese Arbeiten dürfen nicht in Eigenleistung erfolgen – sie gehören in die Hand eines zertifizierten Fachbetriebs.
Erdarbeiten: Aushub, Bergung und Leitungen blindsetzen
Ist der Tank sauber und gasfrei, beginnt der eigentliche Tiefbauteil. Das Erdreich über und seitlich des Tanks wird ausgehoben – je nach Tankgröße bewegt der Betrieb dabei schnell 10 bis 30 Kubikmeter Boden. Liegt der Tank nah an Gebäude oder Versorgungsleitungen, muss die Baugrube fachgerecht gesichert werden (Böschung oder Verbau), damit keine Setzrisse am Haus entstehen.
- Leitungen blindsetzen: Füll-, Entlüftungs- und Saugleitung werden gelöst, entleert und dauerhaft dicht verschlossen.
- Bergen: Der leere Tank wiegt je nach Größe mehrere Tonnen und wird mit Bagger oder Kran samt zugelassenen Hebegurten gehoben.
- Abtransport & Verwertung: Der Tankkörper (Stahlschrott oder GFK) wird abgefahren; Sie erhalten einen Entsorgungs- bzw. Verwertungsnachweis.
Nach dem Ausbau wird die Grube lagenweise mit geeignetem Material – etwa Sand oder Kies – verfüllt und verdichtet, um spätere Bodensetzungen zu vermeiden.
Bodenprüfung bei Verdacht auf kontaminiertes Erdreich
Der kritischste Moment ist der Blick in die offene Grube. Zeigen sich Ölgeruch, Verfärbungen im Sandbett oder Fehlstellen am Korrosionsschutz, besteht der Verdacht einer Bodenverunreinigung. Dann gilt:
- Untere Wasserbehörde informieren: Ein Verdacht auf Boden- oder Gewässergefährdung ist unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.
- Bodenproben: Ein Sachverständiger bzw. Gutachter entnimmt Proben und lässt sie analysieren.
- Bodensanierung: Bestätigt sich die Belastung, wird das betroffene Erdreich als gefährlicher Abfall ausgehoben und entsorgt.
Eine Bodensanierung ist der größte Kostenfaktor und kaum im Voraus kalkulierbar. Verschärfend wirkt die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung nach § 89 WHG: Für einen Gewässerschaden haftet der Verursacher bzw. Betreiber auch ohne eigenes Verschulden.
Verfüllen statt Ausbauen – die Alternative
Nicht jeder Erdtank lässt sich wirtschaftlich bergen. Liegt er unter Terrasse, Garage oder Einfahrt, ist der Ausbau oft unverhältnismäßig. Dann kommt die Stilllegung durch Verfüllung infrage:
- Der Tank wird zuvor genauso gereinigt, entgast und vom Sachverständigen begutachtet.
- Anschließend wird der Hohlraum mit einem festen Stoff – etwa Sand, Magerbeton oder Dämmschaum – vollständig verfüllt, damit nichts einsinkt.
- Die Leitungen werden ebenfalls blindgesetzt; die Stilllegung wird der Behörde gemeldet.
Zu bedenken: Der verfüllte Tank bleibt als stillgelegte Anlage im Boden. Beim späteren Grundstücksverkauf kann das offenbarungspflichtig und wertmindernd sein. Ob Ausbau oder Verfüllung sinnvoller ist, sollten Sie im Einzelfall mit dem Fachbetrieb abwägen.
Stilllegungsprüfung, Behörde und Kosten
Ob Ausbau oder Verfüllung – rechtlich abgeschlossen ist die Sache erst mit der Stilllegungsprüfung nach § 47 AwSV. Ein unabhängiger Sachverständiger (z. B. TÜV oder DEKRA) prüft die ordnungsgemäße Außerbetriebnahme und stellt einen Prüfbericht aus. Dieser geht an die Untere Wasserbehörde – erst damit ist die Anlage aus der wasserrechtlichen Überwachung entlassen. Die geplante Stilllegung sollte der Behörde außerdem rechtzeitig vorab angezeigt werden.
Die Kosten liegen beim Erdtank spürbar höher als beim Kellertank, weil Erdarbeiten, Kran und Baugrubensicherung hinzukommen. Als grobe Richtwerte für einen Standardtank (rund 5.000 Liter) bei guter Zugänglichkeit gilt in Deutschland:
- Reinigung & Restentsorgung: rund 500–900 €
- Ausbau, Erdarbeiten & Verfüllen: rund 2.500–5.000 €
- Sachverständigenprüfung: rund 200–350 €
- Gesamt (ohne Bodensanierung): häufig rund 3.000–6.500 €
Eine reine Verfüllung ohne Bergung ist meist günstiger; echte Mehrkosten entstehen vor allem dann, wenn das Erdreich saniert werden muss. Lassen Sie Ausbau oder Verfüllung deshalb von einem zertifizierten Fachbetrieb nach AwSV planen und dokumentieren – das schützt Sie rechtlich und sichert die nötigen Nachweise.