Ölgeruch im Keller, ausgetretenes Heizöl oder ein undichter Tank gehören sofort fachgerecht behandelt. Schildern Sie kurz die Lage – ein Fachbetrieb nach AwSV meldet sich umgehend. Deutschlandweit.
Quelle wenn möglich stoppen (Tankhahn schließen), Raum lüften, Zündquellen meiden und kein Öl in Abläufe/Kanal gelangen lassen. Holen Sie umgehend einen Fachbetrieb – bei Gefahr für Boden oder Gewässer die Feuerwehr (112) und die Behörde verständigen.
Bei Gefahr einer Gewässer- oder Bodenverunreinigung besteht nach WHG eine Pflicht, sofort Maßnahmen zu ergreifen und die zuständige Behörde (Untere Wasserbehörde) bzw. bei Gefahr im Verzug die Feuerwehr zu verständigen.
Häufig greift eine Gewässerschaden-/Öltank-Haftpflichtversicherung. Wichtig ist die fachgerechte, dokumentierte Schadensbeseitigung durch einen Fachbetrieb – das unterstützt auch die Regulierung.