Erdtank stilllegen und verfüllen: So läuft es ab
Wer von Öl auf eine neue Heizung umsteigt, steht früher oder später vor der Frage, was mit dem alten Erdtank im Garten passiert. Ein unterirdischer Heizöltank lässt sich entweder fachgerecht ausbauen oder an Ort und Stelle stilllegen und verfüllen. Gerade bei großen, schwer zugänglichen Erdtanks ist das Verfüllen oft die praktikablere Lösung – sofern Reinigung, Auftriebssicherung, behördliche Meldung und Dokumentation sauber erledigt werden.
Stilllegen und verfüllen oder ausbauen?
Ein Erdtank liegt unterirdisch im Garten, unter der Einfahrt oder unter einer Terrasse. Soll er außer Betrieb gehen, gibt es zwei Wege: Sie lassen ihn vollständig ausbauen und entsorgen, oder Sie legen ihn dauerhaft still und verfüllen ihn an Ort und Stelle. Beide Varianten haben dasselbe Ziel – vom alten Behälter darf keine Gefahr mehr ausgehen –, unterscheiden sich aber in Aufwand und Kosten.
Das Verfüllen ist meist die schonendere Lösung, wenn der Tank tief liegt, schwer erreichbar ist oder ein Ausheben aufwändige Grabungsarbeiten samt beschädigter Pflasterung bedeuten würde. Der Behälter bleibt dann im Boden, wird aber so gesichert, dass er nicht mehr einsinken, aufschwimmen oder Restöl abgeben kann. Eines gilt in beiden Fällen: Sowohl die Stilllegung als auch die Entsorgung gehören in die Hand eines konzessionierten Fachbetriebs.
So läuft die Stilllegung eines Erdtanks ab
Bevor verfüllt werden kann, muss der Tank vollständig leer und sauber sein. Eine fachgerechte Stilllegung folgt deshalb einem klaren Ablauf:
- Füllstand messen & Restöl abpumpen: Das verbliebene Heizöl wird gemessen und abgesaugt. Brauchbares Öl lässt sich teils umfüllen, der Rest wird als Sonderabfall fachgerecht entsorgt.
- Entgasen: Der leere Behälter enthält zündfähige und gesundheitsschädliche Dämpfe. Er wird entgast, bis ein gefahrloses Arbeiten möglich ist.
- Reinigen & Ölschlamm entfernen: Boden und Wände werden vom zähen Ölschlamm befreit, ebenso die Entnahme- und Befüllleitungen.
- Armaturen sichern: Bei der dauerhaften Stilllegung werden Befüllstutzen, Leckanzeige- und Leckschutzsystem sowie – falls vorhanden – die Tankinnenhülle abmontiert oder gesichert. Bei doppelwandigen Erdtanks wird zusätzlich die Überwachungsflüssigkeit entfernt.
- Sichtprüfung: Der gereinigte Tank wird auf seinen Zustand kontrolliert, bevor er endgültig verschlossen und verfüllt wird.
Tipp: Lassen Sie die Reinigung und die Restöl-Entsorgung gleich vom selben Betrieb mit dokumentieren. Diese Nachweise brauchen Sie später für die Behörde – und unter Umständen auch für den Abruf einer Förderung.
Verfüllung und Auftriebssicherung
Der Kern der Stilllegung ist die Verfüllung: Der gereinigte, leere Behälter wird mit einem festen, mineralischen Stoff vollständig ausgefüllt. Üblich sind Sand, Kies, Magerbeton oder ein fließfähiges Verfüllmaterial, das auch entlegene Tankecken erreicht. Ein leerer Hohlraum im Boden bleibt so nicht zurück.
Das hat zwei Gründe. Zum einen verhindert die Füllung, dass der Tank im Lauf der Jahre einsinkt und sich darüber Senkungen oder Schäden an Wegen und Bauwerken bilden. Zum anderen sorgt sie für die nötige Auftriebssicherung: Ein leerer, dichter Behälter ist im Boden so leicht, dass er bei hohem Grundwasser oder Starkregen regelrecht aufschwimmen kann. Die mineralische Verfüllung beschwert den Tank dauerhaft und hält ihn an Ort und Stelle.
Damit das Material den gesamten Innenraum erreicht, werden vorhandene Trennwände oder Kammern geöffnet. Erst wenn der Behälter vollständig gefüllt ist, gilt er als dauerhaft und sicher stillgelegt.
Behördliche Meldung und Dokumentation
Anders als in Deutschland gibt es in Österreich kein bundesweit einheitliches Öltank-Gesetz. Welche Schritte bei einer Stilllegung vorgeschrieben sind, ergibt sich aus dem Landesrecht – also den Bau-, Heizungsanlagen- und Feuerungsanlagengesetzen der Bundesländer – sowie aus einschlägigen ÖNORMen. Die Regelungen unterscheiden sich daher von Bundesland zu Bundesland.
In den meisten Bundesländern ist die Stilllegung eines Heizöltanks bei der zuständigen Behörde – der Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise dem Magistrat – zu melden. Teilweise wird zusätzlich ein Nachweis über die fachgerechte Entsorgung von Restöl und Ölschlamm verlangt. Der Fachbetrieb stellt Ihnen darüber eine Stilllegungs- bzw. Entsorgungsbescheinigung aus.
Klären Sie vor Beginn der Arbeiten mit Ihrer Bezirkshauptmannschaft oder Ihrem Magistrat, welche Meldung und welche Nachweise in Ihrem Bundesland konkret verlangt werden. Ein konzessionierter Fachbetrieb kennt die Anforderungen seines Bundeslandes und übernimmt die Dokumentation in der Regel mit.
Ausbau als Alternative
Nicht immer ist das Verfüllen die beste Wahl. Der vollständige Ausbau – also das Ausheben und Entsorgen des Tanks – kann sinnvoller sein, wenn:
- Sie die Fläche im Garten neu nutzen möchten, etwa für einen Anbau, einen Pool oder eine andere Bebauung;
- der Tank ohnehin freigelegt werden muss und das Ausheben dann kaum mehr Mehraufwand bedeutet;
- der Behälter undicht ist oder der Verdacht auf eine Bodenverunreinigung besteht – dann ist eine vollständige Entfernung samt Begutachtung des Erdreichs oft unumgänglich.
Ein gut erhaltener, ausgebauter Tank lässt sich gelegentlich weiterverwenden, etwa als Regenwasser-Zisterne oder Pufferspeicher. Welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist, beurteilt der Fachbetrieb am besten vor Ort – abhängig von Lage, Zustand und Ihren Plänen für das Grundstück.
Kosten als Richtwert und Förderung
Die Stilllegung mit Verfüllung ist bei Erdtanks meist die teuerste Variante, weil Reinigung, Verfüllmaterial und das Sichern der Armaturen zusammenkommen. Als grobe Orientierung für Österreich gelten:
- Erdtank stilllegen inkl. Verfüllung: ab rund 950 € – je nach Tankgröße, Zugänglichkeit und Verfüllmaterial auch deutlich mehr.
- Restöl-Entsorgung: etwa 150 bis 500 €.
- Behördliche Meldung bzw. Nachweis: rund 50 bis 200 €.
Das sind Richtwerte, keine Festpreise – ein verbindliches Angebot bekommen Sie erst nach Besichtigung. Gut zu wissen: Im Rahmen des Bundesprogramms „Sauber Heizen für Alle 2026" sind bei einkommensschwachen Haushalten die Demontage- und Entsorgungskosten außer Betrieb genommener Kessel und Tankanlagen förderfähig. Umsetzung und Antragstellung laufen über Bund und Länder mit jeweils eigener Förderstelle – prüfen Sie die für Ihr Bundesland zuständige Stelle, bevor Sie beauftragen.